Protokoll der Mitgleiderversammlung
am 13. November 1998
in 06112 Halle, Julius-Ebeling-Str. 6



Am 13. 11.1998 trafen sich die in der Anlage aufgeführten Mitglieder des Shorai Do Kempo e.V. in den Räumen des Seikatzu-Dojo, Julius Ebeling Str. 9, in 06112 Halle zur Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Der Präsident des Shorai Do Kempo e.V., Herr Wladimir O. Dexbach, begrüßte die Anwesenden zu dieser Versammlung und stellte den aus Gundelfingen bei Freiburg angereisten Gast, Großmeister Heinz Köhnen, vor. Danach wurde Herr Wolfgang Bertsch als Protokollführer für diese Versammlung bestimmt.
Herr Dexbach erklärte weiter, dass die auswärtigen Mitglieder des Shorai Do Kempo, sowie die Mitglieder in Russland und Yakutien auf Grund der großen Entfernungen nicht an dieser Versammlung teilnehmen können und daher ihm die Vertretung der Interessen übertragen haben.
Herr Dexbach übergab dann das Wort an Großmeister Heinz Köhnen mit der Bitte, die einzelnen Tagungsordnungspunkte zu besprechen. Herr Köhnen bedankte sich bei Herrn Dexbach und den Anwesenden und versicherte nochmals, dass bereits 1993 gegebene Versprechen, sich für die Belange des Shorai Do Kempo einzusetzen auch erfüllen zu wollen.
Danach erklärte Herr Köhnen, dass Herr Jens Dietrichs und Herr Reiner Dilk nicht mehr Mitglieder des Vorstandes seien und vorgesehen sei, ihn als Aufsichtsrat des Shorai Do Kempo einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde von den Anwesenden begrüßt und einstimmig angenommen.

Die Satzung des Shorai Do Kempo wird daher ergänzt in:

Der Verein erhält einen Aufsichtsrat, der Aufsichtrat besteht aus dem Präsidenten des Shorai Do Kempo e.V., Herrn W.O. Dexbach und Herrn Heinz Köhnen. Der Aufsichtrat bestimmt den Vorstand.

Danach ging Herr Köhnen auf den Austritt der Herren Jan Stolz, Armin Malow, Gerd Richter und Andreas Hogrefe ein und erklärte, daß dieser Austritt vollkommen unverständlich sei, zumal diese Personen ihn gebeten haben, doch einige Dinge zu prüfen und mitzuhelfen, dem Shorai Do Kempo neue Akzente zu geben.

Die durch Herrn Köhnen vorab geprüften Dinge hätten allerdings ergeben, dass hier dem Shorai Do Kempo e.V., oder Herrn Dexbach als Präsident nichts anzulasten sei. Im Gegenteil stehe fest, dass man sich an den veranstalteten Trainingslagern mit den Kindern und Jugendlichen, die durch die 4 besagten Personen durchgeführten worden sind, diese sich ungerechtfertigt bereichert hätten, in dem man hier Aufschläge auf die Kosten über 100 % getätigt hat und somit die Kinder und Jugendlichen, bzw. die Erziehungsberechtigten hier mehr, als den Umständen entsprechend zumutbar wäre, belastet haben.

Darüber hinaus führten Profilneurosen und weiter anstehende Überprüfungen von Geldern zu dem Austritt. Den Austritt dieser Personen könne man ja noch verstehen, erklärte Herr Köhnen weiter, doch seien hier im Anschluss die Kinder zu globalen Austrittserklärungen und falschen Tatsachen genötigt worden. Das diese Kündigungen, die teilweise von den Kindern unterschrieben worden sind, rechtlich ohne Belang sind, lasse man mal dahingestellt, schwerwiegender ist die Tatsache, dass man die anvertrauten Kinder und Jugendlichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Ausnutzung der Autorität zu diesen Schritten genötigt habe.

Herr Köhnen erklärte weiter, dass er die Aberkennung der Graduierungen und Lizenzen durch Shorai Do Kempo befürwortet habe und auch seinerseits sich dieser Aberkennung angeschlossen habe und die nationalen und internationalen Verbände darüber informiert worden sein.

Nach dieser Erklärung schlug Herr Köhnen für die weitere Arbeit des Shorai Do Kempo vor, diesen langsam entsprechend zu strukturieren und als Beginn nun ein Kader aufzustellen, dass den Shorai Do Kempo e.V. bei nationalen und internationalen Ereignissen vertritt.
Dieser Vorschlag wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Sodann schlug Herr Köhnen vor, Herrn Candido Soares als Leiter und Betreuer des Kaders zu bestimmen. Die anwesenden Mitglieder und Herr Dexbach als Vertreter der auswärtigen und ausländischen Mitglieder stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu.

Im Bereich der Jugendarbeit und Betreuung schlug Herr Köhnen vor, Herrn Gerald Holley mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Ferner schlug Herr Köhnen vor, die Ausbildung in den Waffenkampfkünsten weiter zu führen und schlug für diese Funktion Herrn Harald Bogunski vor, der ebenfalls von den Mitgliedern einstimmig angenommen wurde.

Da die In-Yo-Ryu-Judogruppe unter Tom Herold ebenfalls Mitglied des Shorai Do Kempo ist und das In-Yo-Ryu-Judo nun auch innerhalb des Shorai Do Kempo e.V. weiter vermittelt werden soll, schlug Herr Köhnen vor, Herrn Tom Herold mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dieser Vorschlag fand ebenfalls die einstimmige Zustimmung.

Herr Dexbach übernahm kurz das Wort und erklärte Herrn Jens Fiebeler zum Kassenwart des Shorai Do Kempo e.V. Auch zu diesem Punkt gab es eine einstimmige Zustimmung. Im Anschluss daran schlug Herr Dexbach Frau Sylke Lichtenfeld für die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit vor. Diese Entscheidung wurde einstimmig begrüßt.

Herr Köhnen erklärte nun, dass noch einige Satzungsänderungen anstehen und erklärte diese wie folgt:

  1. Shorai Do Kempo erhält einen Aufsichtrat
  2. Sitz des Vereins ist Halle, Geschäftsstelle: Böckstr. 8 HH, 06114 Halle
  3. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat bestimmt
  4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB in Anlehnung an § 40 BGB ist der Präsident Herr W.O. Dexbach. Der Präsident vertritt den Verein nach innen und außen. Er ist alleinvertretungsberechtigt, kann aber im Verhinderungsfalle bestimmte Vertretungen einem anderen Aufsichtsratmitglied übertragen. Der Vorstand übernimmt die gesamte Führung des Vereins.
  5. Mitgliederversammlung: Die Rechte der Mitgliederversammlung werden bis auf die Bestimmungen des § 37 BGB dem Vorstand übertragen. Änderungen der Satzungen können nur durch Beschluß der Mitgliederversammlung gemäß § 33 BGB erfolgen. Eine Mitgliederversammlung kann ferner einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer 14tägigen Frist einberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleistet. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit.
  6. Beiträge: Jedes Mitglied hat Beiträge zu zahlen.

Herr Köhnen stellte dann die neue Satzung vor und erklärte, diese nach Überarbeitung dem Gericht als Ergänzung und Erneuerung der Satzung vom 16.11.1990 zur Verfügung zu stellen.

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt und Herr Dexbach mit der Durchführung der weiteren Maßnahmen beauftragt.

Zum Schluss der Mitgliederversammlung erklärte Herr Köhnen nochmals die Zielsetzungen des Shorai Do Kempo e.V. Herr Dexbach ging nochmals auf den Anschluss und die Zusammenarbeit mit der Eurasia Budo Academy ein und versicherte den Anwesenden die Arbeit des Shorai Do Kempo e.V. unverändert weiterzuführen.

Da keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr anstanden, bedankten sich Herr Köhnen und Herr Dexbach bei den anwesenden Mitgliedern und beendeten die Versammlung.
gezeichnet
Wolfgang Bertsch
Protokollführer
genehmigt
Wladimir O. Dexbach
Präsident


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